Die Alltagshilfe bietet ihnen Betreuungsleistungen sowie Hauswirtschaftlichen Dienstleistungen.

Unter Betreuungsleistungen versteht man die Entlastung eines Erkrankten oder einer Person, welche in ihrem alltäglichen Handeln und Tun eingeschränkt ist. Hier wird die Hilfe im häuslichen Umfeld angeboten und beinhaltet folgende Punkte:

  • Beschäftigung des Klienten (Spiele, Musik, Förderung sozialer Kontakte, Ausflüge, Veranstaltungen etc.)
  • Organisations- und Begleitdienste (Arztbesuche, Rezepte, Einkäufe, Spazierengehen etc.)

Unter Betreuungsleistungen versteht man die Entlastung eines Erkrankten oder einer Person, welche in ihrem alltäglichen Handeln und Tun eingeschränkt ist. Hier wird die Hilfe im häuslichen Umfeld angeboten und beinhaltet folgende Punkte:

  • Unterstützung im privaten Haushalt, besonders bei der Reinigung, Ordnung und Versorgung des Haushalts (Putzen, Aufräumen, Lebensmittelbevorratung, Waschen, Bügeln, Kochen, Backen etc.)

Unsere Leistungen

Einzelbetreuung:

  • Beschäftigung des Klienten (Spiele, Musik, Förderung sozialer Kontakte, Ausflüge, Veranstaltungen etc.)
  • Organisations- und Begleitdienste (Arztbesuche, Rezepte, Einkäufe, Spazierengehen etc.)

Gruppenbetreuung:

  • Aktivitäten und Austausch in der Gruppe vor Ort (gemeinsames Singen, Basteln, Backen, Kochen etc.)
  • Gesellschaftliche Teilhabe und Mobilität sowie regelmäßiger Austausch untereinander
  • Entspannungsangebote (Autogenes Training)

Hauswirtschaftliches Angebot:

  • Unterstützung im privaten Haushalt, besonders bei Reinigung, Ordnung und Versorgung des Haushalts (Putzen, Aufräumen, Lebensmittelbevorratung, Waschen, Bügeln, Kochen, Backen etc.)

Wer hat Anspruch auf Betreuungsleistungen und / oder Hauswirtschaftlichen Dienstleistungen?

Die Pflegekasse gibt zusätzliche Betreuungsleistungen / Hauswirtschaftliche Dienstleistungen für Pflegebedürftige, um ihnen und ihren pflegenden Angehörigen Hilfen im Alltag zu finanzieren. So wird Menschen mit Unterstützungsbedarf das Bedürfnis nach Teilhabe und Normalität an der Alltagsgestaltung, an sozialer Teilhabe, an Selbständigkeit und Selbstbestimmung ermöglicht. Hierbei werden die unterschiedlichen Beeinträchtigungen und die individuelle Situation berücksichtigt.

Prinzipiell besteht für jeden Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Anspruch auf Betreuungsleistung / Hauswirtschaftliche Dienstleistungen nach §45b SGB XI. Der monatliche Entlastungsbetrag bei 125 € gilt insbesondere der Entlastung pflegender Angehöriger. Es muss kein zusätzlicher Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistung / Hauswirtschaftliche Dienstleistungen gestellt werden. Es handelt sich um einen zweckgebundenen Beitrag. Nach Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen werden die Rechnungen vom Pflegebedürftigen direkt bei der Pflegekasse eingereicht. Es erfolgt keine pauschale Auszahlung, sondern nur eine Erstattung der von der Pflegekasse anerkannten Leistungen. Es gibt auch die Möglichkeit einer Abtretungserklärung. Damit überträgt der Pflegebedürftige seine/ihre Ansprüche an den jeweiligen Dienstleister, der dann direkt mit der Pflegekasse abrechnet.